In Ungarn erfolgt die Wahl der Abgeordneten nach einem gemischten Wahlsystem. Das Parlament besteht aus 199 Mitgliedern, von denen 106 mit relativer Mehrheit in Einzelwahlkreisen und 93 mit Listenwahlen gewählt werden. Bei der Listenwahl können Sie für eine Parteiliste oder eine Nationalitätenliste stimmen.
Nach dem Grundgesetz müssen die allgemeinen Wahlen der Abgeordneten im April oder Mai des vierten Jahres nach der Wahl des vorherigen Parlaments stattfinden. Es gibt einen einzigen Wahlgang.
Nur ungarische Staatsbürger haben das Recht zu wählen. Wählbürger mit Wohnsitz in Ungarn werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und können für eine Liste oder einen einzelnen Abgeordneten stimmen. Die Wählbürger können ihre Stimme persönlich im Wahllokal ihres Wohnsitzes abgeben, aber auch in einer anderen Gemeinde als ihrem Wohnsitz oder in einer Vertretung im Ausland wählen. Wahlberechtigte mit keinen Wohnsitz in Ungarn, können nach vorheriger Registrierung nur auf einer Parteiliste mittels Briefwahl wählen.
Zur Nominierung von Einzelwahlkeiskandidaten werden Unterstützungsunterschriften von 500 Wahlberechtigten benötigt. Der Kandidat, der die meisten Stimmen erhält, ist gewählt.
Eine Parteiliste kann von einer Partei aufgestellt werden, die in mindestens einundsiebzig Einzelwahlkreisen in mindestens vierzehn Bezirken und der Hauptstadt einen unabhängigen Kandidaten nominiert hat. Eine Parteiliste, die nicht mindestens fünf Prozent der für Parteilisten und nationale Listen abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, kann keinen Sitz erhalten. Eine Nationalitätenliste kann ein Vorzugsmandat erhalten. Die Sitze, die über die nationalen Listen errungen werden können, werden nach dem d'Hondtschen Verfahren vergeben.
Die Einzelwahlkreise Ungarns sind im Anhang zum Gesetz CCIII von 2011 über die Wahl der Parlamentsabgeordneten aufgeführt.
Wichtige Rechtsvorschriften:
- Grundgesetz Ungarns
- Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Parlaments Ungarn (Nr. CCIII/2011)
- Gesetz über das Wahlverfahren (Nr. XXXVI/2013)