• Wenn Sie eine Europäische Bürgerinitiative unterstützen wollen, müssen Sie Bürgerin oder Bürger der EU sein (also die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen) und alt genug, um an Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen zu dürfen (Mindestalter 18, außer in Österreich, wo das Mindestalter bei 16 Jahren liegt). Eine Eintragung im Wahlregister ist nicht erforderlich; das Mindestalter reicht.

    Dazu müssen Sie ein von den Organisatoren der Initiative bereitgestelltes Formular ausfüllen – auf Papier oder online (wenn die Organisatoren dafür eine Internetpräsenz aufgebaut haben). In den nachstehenden Abschnitten finden Sie dazu nähere Hinweise.

    Vergewissern Sie sich vor der Unterzeichnung, dass das Formular alle erforderlichen Informationen in Bezug auf die Initiative (Bezeichnung, Beschreibung, Ziele) sowie die Registriernummer der Kommission für diese Initiative enthält. Wenn Sie möchten, können Sie überprüfen, ob die Initiative hier auf diesem Portal registriert wurde (die Organisatoren müssen ihre Initiative registrieren, bevor sie mit der Sammlung von Unterstützungsbekundungen beginnen können).

  • Welche Angaben Sie auf Ihrem Formular für die Unterstützungsbekundung machen müssen, hängt von Ihrem Mitgliedstaat ab. Dies erklärt sich dadurch, dass die nationalen Behörden die Gültigkeit der Unterstützungsbekundungen prüfen und die Zahl der in jedem einzelnen Land gesammelten gültigen Bekundungen bescheinigen müssen (die Organisatoren einer Initiative müssen in mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten eine bestimmte Anzahl von Unterschriften sammeln). Die verlangten Informationen entsprechen daher den Daten, die die Mitgliedstaaten für die Überprüfung einer Unterstützungsbekundung als erforderlich erachten.

    Wenn Sie in einem Mitgliedstaat leben, aber die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats besitzen oder wenn Sie die Staatsangehörigkeit mehrerer Mitgliedstaaten besitzen, müssen Sie wählen, in welchem Land Ihre Unterstützungsbekundung gezählt werden soll. Sie sollten das Land wählen, das die Angaben in Ihrer Unterstützungsbekundung prüfen kann: Dies kann das Land sein, das das von ihnen angegebene persönliche Ausweispapier ausgestellt bzw. Ihre persönliche Identifikationsnummer vergeben hat, Ihr Wohnsitzland oder das Land (bzw. eines der Länder) Ihrer Staatsangehörigkeit.

    In jedem Fall können Sie nur eine Unterstützungsbekundung je Initiative abgeben.

    Von den einzelnen Ländern verlangte Angaben finden Sie hier.

    • Verwenden Sie ein Formular, das für den Mitgliedstaat/für einen der Mitgliedstaaten, aus dem/denen Sie stammen, vorgesehen ist (Herkunftsland oder Wohnsitzland).
    • Tragen Sie die (je nach Mitgliedstaat verschiedenen) erforderlichen Informationen ein.
    • Unterzeichnen Sie das Formular und geben Sie es zurück an die Organisatoren.
    • Gehen Sie auf die Internetpräsenz der Organisatoren (gegebenenfalls finden Sie den Link zur Seite der betreffenden Initiative auf dem offiziellen Internetportal hier).
    • Überprüfen Sie, ob das von den Organisatoren verwendete Online-Sammelsystem von einer zuständigen Behörde in einem Mitgliedstaat zertifiziert wurde (die Organisatoren sind gehalten, die Bescheinigung auf ihrer Internetpräsenz zu veröffentlichen). Diese Bescheinigung dient als Nachweis, dass der betreffende Mitgliedstaat unter anderem geprüft hat, ob die Daten auf sichere Weise gesammelt und im System gespeichert werden.
    • Tragen Sie die erforderlichen Informationen ein.
    • Benutzen Sie ein elektronisches Formular, das Ihrem Herkunftsland entspricht (Formular des Landes gemäß Ihrer Staatsangehörigkeit oder Hauptwohnsitzes).
    • Geben Sie die benötigten Informationen an (kann je nach Mitgliedstaat abweichen).
    • Versehen sie das Formular mit Ihrer elektronischen Unterschrift.
    • Versenden Sie es an die elektronische Anschrift der Organisatoren.
  • Sobald die Organisatoren einer Bürgerinitiative die erforderliche Anzahl von Unterstützungsbekundungen gesammelt haben (eine Million insgesamt und davon eine Mindestanzahl in mindestens sieben Mitgliedstaaten), legen sie diese den zuständigen Behörden in den betreffenden Ländern zur Prüfung vor. Die Behörden prüfen die Unterstützungsbekundungen und stellen den Organisatoren eine Bescheinigung über die Anzahl der gültigen Unterstützungsbekundungen aus. Bei der Prüfung achten die nationalen Behörden darauf, ob die von Ihnen gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.

  • Die Organisatoren einer Initiative und die nationalen Behörden müssen Ihre Daten während des gesamten Verfahrens schützen und dürfen sie nicht für andere Zwecke verwenden.

    Weitere Informationen zum Schutz Ihrer Daten erhalten Sie hier.