Wenn Sie eine Europäische Bürgerinitiative unterstützen wollen, müssen Sie Bürgerin oder Bürger der EU sein (also die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen) und alt genug, um an Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen zu dürfen (Mindestalter 18, außer in Österreich, wo das Mindestalter bei 16 Jahren liegt). Eine Eintragung im Wahlregister ist nicht erforderlich; das Mindestalter reicht.
Dazu müssen Sie ein von den Organisatoren der Initiative bereitgestelltes Formular ausfüllen – auf Papier oder online (wenn die Organisatoren dafür eine Internetpräsenz aufgebaut haben). In den nachstehenden Abschnitten finden Sie dazu nähere Hinweise.
Vergewissern Sie sich vor der Unterzeichnung, dass das Formular alle erforderlichen Informationen in Bezug auf die Initiative (Bezeichnung, Beschreibung, Ziele) sowie die Registriernummer der Kommission für diese Initiative enthält. Wenn Sie möchten, können Sie überprüfen, ob die Initiative hier auf diesem Portal registriert wurde (die Organisatoren müssen ihre Initiative registrieren, bevor sie mit der Sammlung von Unterstützungsbekundungen beginnen können).